Ausführliche Absprache
im Beratungsgespräch
Pflege in Ihrer eigenen,
häuslichen Umgebung
Medizinisch erforderliche
Behandlungsmassnahmen
Unterstützungsleistungen
Wir sind für Sie da, wenn es um Pflege und Betreuung bei Ihnen zuhause geht.
Auf uns können Sie zählen – damit Sie sich jederzeit gut umsorgt und begleitet fühlen.
- SICHER

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an.
- 041 282 33 44

Ältere Menschen verspüren häufig den Wunsch, möglichst lange im gewohnten, privaten Rahmen wohnhaft zu bleiben, in dem sie seit der mittleren Lebensphase heimisch geworden sind.
Wir bringen professionelle Pflege direkt zu Ihnen nach Hause. Mit unserer privaten Spitex unterstützen wir Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit zu bewahren, Ihre Lebensqualität zu erhöhen und Angehörige zu entlasten.
- DAHEIM
- SPITEX
Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt.
KUNDENORIENTIERT
Wir begegnen jedem
Menschen individulell
und passen unsere Pflege
auf persönliche
Lebenssituation an.
MEHR MENSCHLICHKEIT
Menschlichkeit bedeutet
für uns Respekt,
Einfühlungsvermögen
und Vertrauen im täglichen
Miteinander.
HERZLICH UND
WOHLWOLLEND
Pflege bedeutet für uns
wohlwollend zuhören,
herzlich begleiten
und gemeinsam
Lösungen finden.
TEAMARBEIT
Gemeinsam sind wir
stärker – wir arbeiten
Hand in Hand
für das Wohl
unserer Klienten.

Ihre Lebensumstände geben die Richtung vor.
Nach einer fachgerechten Bedarfsabklärung gestalten wir gemeinsam die passende Unterstützung für Ihr Zuhause.

ABKLÄRUNG & BERATUNG
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. a)
- Abklärung des Pflegebedarfs
- Beratung für Klient:innen & Angehörige
- Planung und Koordination der Pflege
BEHANDLUNGSPFLEGE
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. b)
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Medikamentenabgabe- und kontrolle
- Injektionen
- Katheter- und Wundversorgung


GRUNDPFLEGE
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. c)
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Entkleiden
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Unterstützung bei der Mobilisation
ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
(nicht KLV-pflichtig)
- Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Waschen, B
- Einkäufe und Zubereitung von Mahlzeiten
- Gesellschaft und Betreuung zur Entlastung von Angehö

- CASA
Wir sind Spitex CASA
Mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und unserer Leidenschaft begleiten wir Sie ein Stück Ihres Lebens. Bei der Gestaltung unserer Leistungen berücksichtigen wir besonders Ihre individuelle Situation und die Einzigartigkeit Ihrer Persönlichkeit.
Unsere Mitarbeitenden bilden sich laufend weiter und engagieren sich tagtäglich mit Herzblut, damit unsere Klientinnen und Klienten in ihrem gewohnten, privaten Umfeld liebevoll und fachgerecht versorgt sind und sich sicher fühlen.
DR. JENS WESTPHAL
Spitex CASA
CEO

K. BORONSKA
Spitex CASA
Leitung Pflege

Unsere Leistungen werden gemäss Leistungsverordnung (KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. a–c) durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.
TARIFE
Ärztlich angeordnete pflegerische Leistungen sind durch die Grundversicherung der Krankenversicherung gedeckt. Der Eigenanteil der Klientinnen und Klienten beträgt dabei 10 %.
Mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung (Patientenbeteiligung) wird zusätzlich ein gesetzlich festgelegter Sockelbeitrag von maximal CHF 15.35 pro Tag (Kanton Luzern) in Rechnung gestellt.
Die Finanzierung der Pflegeleistungen in der Schweiz erfolgt nach dem Drei-Säulen-Prinzip: Krankenkassen, Gemeinden sowie die Leistungsempfängerinnen und -empfänger beteiligen sich daran.
- Krankenkassen übernehmen gemäss gesetzlichen Vorgaben fixe Beiträge für Abklärung und Beratung, Behandlungspflege sowie Grundpflege.
- Klientinnen und Klienten leisten einen Eigenanteil von maximal CHF 15.35 pro Tag, wie in Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt.
- Gemeinden tragen die Restfinanzierung und stellen dadurch sicher, dass die effektiven Pflegekosten vollständig gedeckt sind.
ABKLÄRUNG & BERATUNG
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. a)
CHF 76.90 / Stunde
Abklärung, Beratung, Koordination
BEHANDLUNGSPFLEGE
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. b)
CHF 63.00 / Stunde
Untersuchung und Behandlung
GRUNDPFLEGE
(KLV, Art. 7 Abs. 2 lit. c)
CHF 52.60 / Stunde
Grundpflege
ZUSÄTZLICHE
DIENSTLEISTUNGEN
(nicht KLV-pflichtig)
CHF 50.00 / Stunde
Hauswirtschaft, Betreuung oder Begleitung
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns für Fragen zu unseren Dienstleistungen und vereinbaren Sie eine persönliche Beratung
